Jugendzucker - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Jugendzucker

Der Diabetes Typ 1 ist eine chronische Störung des Zuckerstoffwechsels, die durch einen Mangel des Hormons Insulin hervorgerufen wird. Lange Zeit war der Diabetes Typ 1 auch unter dem Begriff "Jugendzucker" bzw. "juveniler" Diabetes geläufig. Bei dieser Stoffwechselerkrankung kommt es zu einem erhöhten Zuckergehalt des Blutes. Dies führt zu starkem Durst durch Wasserverlust, häufigem Wasserlassen, Schwächegefühl, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust, Stoffwechselentgleisungen wie Unterzuckerung (Hypoglykämie) oder Spätschäden wie Nierenkrankheiten, diabetischen Augenkrankheiten, Nervenentzündungen, Atherosklerose (Gefaßverkalkung), Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Infektionen der Haut und der Schleimhäute, Potenzstörungen und Wundheilungsstörungen. Der Jugendzucker ist nicht heilbar, lässt sich aber gut behandeln.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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