Hüftgelenkaustausch - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hüftgelenkaustausch

Ein Hüftgelenkaustausch wird dann erforderlich, wenn die Funktion des eigenen Hüftgelenks auf Dauer beeinträchtigt ist oder zunehmende Schmerzen die Beweglichkeit immer mehr einschränken. Das eigene Hüftgelenk wird operativ gegen ein künstliches Hüftgelenk ausgetauscht. Ursachen für Störungen des eigenen Hüftgelenks können eine Arthrose, Entzündungen, Fehlbildungen bzw. Deformierungen, Verletzungen und Überlastungen sein.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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