Hirnschädigung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Hirnschädigung

Als Hirnschädigung wird eine mehr oder minder schwere Beeinträchtigung der Hirnfunktionen bezeichnet. Es werden frühkindliche und später erworbene Hirnschädigungen unterschieden. Zu schwersten Störungen der Hirnfunktionen kann innerhalb kürzester Zeit ein Sauerstoffmangel im Gehirn führen.

Ursachen hierfür können ein plötzlicher Herzstillstand, ein schwerer Herzinfarkt, Kreislaufzusammenbrüche im Rahmen von Schockzuständen nach Unfällen oder schwerste allergische Reaktionen, akute schwerwiegende Lungenfunktionsstörungen, Ertrinkungs- und Erstickungsunfälle sowie Reanimationen (Wiederbelebungsmaßnahmen) sein. Nabelschnurkomplikationen, Infektionen, Hirnblutungen und Unfälle können vor, während bzw. nach der Geburt zu frühkindlichen Hirnschädigungen führen. Charakteristisch sind Störungen des Nerven- und Muskelsystems, die sich in unterschiedlich komplexen Bewegungsstörungen äußern.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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