Herzversagen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Herzversagen

Zu einem Herzversagen kann es durch eine zunehmende Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz) oder einen Herzinfarkt kommen. Bei der Herzmuskelschwäche ist das Herz nicht mehr in der Lage, die vom Körper benötigte Pumpleistung zu erbringen. Dies äußert sich vor allem durch eine zunehmende verminderte körperliche Belastbarkeit und Kurzatmigkeit. Außerdem können Beinödeme, nächtliche Atemnot- oder Hustenattacken, nächtlicher Harndrang, bläuliche Hautfärbung und Herzrhythmusstörungen auftreten. Der Herzmuskelschwäche geht eine über viele Jahre zunehmende Schwächung des Herzmuskels ( z.B durch Verkalkung der Herzkranzgefaße) voraus.


Auch bei einem Herzinfarkt sind die Herzkranzgefäße betreits vorgeschödigt. Durch den Verschluss eines oder mehrerer Herzkranzgefaße kommt dann es zu einer akuten Unterversorgung des Herzmuskels mit Sauerstoff und Nährstoffen und einem plötzlichen Herzversagen.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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