Herzmuskelinfarkt - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Herzmuskelinfarkt

Durch einen Herzmuskelinfarkt (Herzinfarkt) nimmt ein Teil des Herzmuskels irreversiblen Schaden. Ursache ist der Verschluss eines oder mehrerer Herzkranzgefaße durch Arteriosklerose (Arterienverkalkung). Dadurch kommt es zu einer akuten Unterversorgung des Herzmuskels mit Sauerstoff und Nährstoffen. Gelingt es nicht innerhalb von wenigen Stunden das verschlossene Gefaß wieder zu eröffnen, stirbt der von diesem Gefaß versorgte Herzmuskel ab. Ein Herzmuselinfarkt ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, die sich oftmals durch anhaltende heftige Brustschmerzen mit Ausstrahlung in den linken Arm ankündigt.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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