Halluzinationen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Halluzinationen

Halluzinationen sind Sinnestäuschungen, ohne dass eine Reizgrundlage vorliegt. Trotzdem wird etwas nicht Vorhandenes von den Betroffenen als völlig real empfunden. Es gibt akustische (z.B. Hören von Stimmen), optische (sehen von nicht vorhandenen Personen oder Sachen), olfaktorische Halluzinationen (Geruchshalluzinationen), gustative Halluzinationen (Geschmackshalluzinationen) und haptische Halluzinationen (vermeintliche Hautsensationen wie Berührung, Stiche, Elektrisieren). Halluzinationen treten bei verschiedenen Erkrankungen (Demenz, organischen Hirnerkrankungen, bei schweren psychischen Störungen), während eines Alkoholentzugdelirs, unter Hypnose oder nach Einnahme bestimmter Drogen auf.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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