Geistesgestörtheit - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Geistesgestörtheit

Die Geistesgestörtheit (Psychose) ist ein krankhafter Geisteszustand, der bei Betroffenen zu einer veränderten Wahrnehmung bzw. Interpretation der Realität führt. Dies kann sich in Wahnerleben bzw. verschiedenen Graden der Bewußtseinsstörung dokumentieren. Dieser Zustand tritt häufig bei der manischen Depression und bei der Schizophrenie auf.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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