Gehirnnervlähmung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Gehirnnervlähmung

Als Gehirnnervlähmung bezeichnet man die Funktionsstörung eines Gehirnnervens, die sich in einer Lähmung (= Unfähigkeit bestimmte Körperbereiche zu bewegen) dokumentiert. Die 12 Gehirnnerven haben unterschiedliche Funktionen inne. Deshalb hängt die Art der Lähmung davon ab, welcher Nerv von der Funktionsstörung betroffen ist. Die Gesichtsmuskulatur wird z.B. vom siebenten Gehirnnerv versorgt. Eine Lähmung dieses Nervens ist u.a. durch hängende Mundwinkel und einen nicht vollständigen Lidschluss charakteriesiert. Die Ursachen für eine Gehirnnervlähmung können Virusinfektionen, entzündliche Erkrankungen (z.B. Lyme-Borreliose, Herpes zoster), ein Schädelbasisbruch, Tumore im Kopfbereich, ein Schlaganfall soiwe Vergiftungen durch Medikamente oder Giftstoffe sein. Nach einem schweren Schlaganfall kommt es häufig zu einer halbseitigen Lähmung.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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