Gehirnatrophie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Gehirnatrophie

Bei der Gehirnatrophie (= Gehirnschrumpfung) kommt es infolge wiederholter (kleiner) Schlaganfälle, bei erhöhtem Blutdruck, bei erblichen Gefaßveränderungen, als Folge von Giften (Alkohol), durch chronische Entzündungen (Creutzfeld-Jacob-Erkrankung, Multiple Sklerose, Vaskulitis) oder durch Alzheimer zum Abbau des Gehirns. Dadurch findet eine allmähliche Einschränkung der höheren Gehirnfunktionen und des Gedächtnisses statt. Orientierungsstörungen, epileptische Anfälle, Vergeßlichkeit oder herdneurologische Ausfälle sind die Folge.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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