Fresssucht - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Fresssucht

Die Fresssucht (oder auch Esssucht) wird zu den psychosomatischen Erkankungen gezählt. Betroffene können nicht kontrolliert mit Essen umgehen und neigen zu Heißhungeranfällen. Während dieser Phasen können sie innerhalb kürzester Zeit große Nahrungsmengen aufnehmen. Durch die übermaßige Nahrungsaufnahme kommt es zu Übergewicht (Adipositas). Die Fressattacken werden als belastend empfunden. Nach den Fressattacken treten Gefühle von Ekel, Schuld oder Depressionen auf.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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