Fallpauschalen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Fallpauschalen

Fallpauschalen sind Erstattungsbeträge für stationäre Behandlungen.


Aus vorhandenen Daten wurden durchschnittliche Kosten für bestimmte Erkrankungen gebildet (z.B. für eine Blinddarmoperation). Diese Werte werden nun bei der Erstattung der Leistung angesetzt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Behandlung teurer oder billiger war, als durch die Fallpauschale erstattet wird.


Durch die Fallpauschale sind die entstehenden Kosten bis zur sogenannten Grenzverweildauer abgegolten. Diese Grenzverweildauer ist je nach Operation unterschiedlich und stellt die normale Dauer eines Krankenhausaufenthaltes dar. Wird die Grenzverweildauer überschritten, werden Tagespflegesätze abgerechnet.


Geht man von einer Blinddarmoperation aus, so wird für diese Operation immer der gleiche Betrag gezahlt. Sind die entstandenen Kosten bis zur Grenzverweildauer geringer, entsteht dem Krankenhaus hieraus ein Gewinn, sind sie höher, entsteht hieraus ein Verlust.



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