Fälligkeit der Leistung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Fälligkeit der Leistung

Die Versicherungsleistungen werden fällig, wenn die tariflichen Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Dabei prüft der Versicherer zunächst, ob der Versicherungsfall durch den gewählten Versicherungsschutz abgedeckt ist. Gegebenenfalls müssen dazu neben den eingereichten Kostenbelegen auch weitere Nachweise geprüft werden. Ist der Versicherungsfall abgedeckt, wird der Versicherer leistungspflichtig; er erstattet die angefallenen Kosten in vertraglich vereinbarter Höhe. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsfall z. B. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.



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