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europäischer Notfallausweis

Zum 1.7.1987 wurde der bisherige bundeseinheitliche Notfall-Ausweis (BNA) durch einen neuen europäischen Notfall-Ausweis (ENA) ersetzt.


Der europäische Notfall-Ausweis ist ein vom Bürger freiwillig mitgeführtes Dokument, in dem Angaben über bestehende oder überstandene schwere Erkrankungen, chronische Leiden, schwere Operationen, Überempfindlichkeiten gegenüber Medikamenten, Impfungen gegen Wundstarrkrampf und lebensnotwendige Medikamente sowie die Blutgruppe in den Sprachen der EG-Mitgliedsländer aufgeführt sind.


Durch den ENA können sich Notärzte und Rettungsdienste bei Unfällen oder medizinischen Notfällen über die medizinischen Risikofaktoren in Kenntnis setzen, was für den Patienten von entscheidender Bedeutung sein kann. Der ENA muss von Mandanten selbst auf eigene Kosten bei Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken beschafft werden.



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