Ergebnisquote - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Ergebnisquote

Aussage:


Die Quote gibt in Prozent der Jahresbeitragseinnahmen an, wie viel von den Jahresbeitragseinnahmen nach Abzug der Aufwendungen für Schäden und Kosten übrig bleiben.


Hinweise:


Die so definierte Ergebnisquote ermöglicht eine zusammenfassende Betrachtung der Schaden-Kosten-Situation des Versicherers:


  • Ist die Ergebnisquote positiv, so war der kalkulierte Beitrag insgesamt ausreichend bemessen; allerdings kann das Schaden-Ergebnis (oder das Kosten-Ergebnis) dennoch negativ gewesen sein.
  • Ist die Ergebnisquote negativ, so hat der kalkulierte Beitrag nicht ausgereicht, um alle Aufwendungen abdecken zu können. Ursächlich dafür kann das Schadenergebnis und/oder das Kostenergebnis gewesen sein (siehe Kennzahlen "Schadenquote", "Verwaltungskostenquote", "Abschlusskostenquote"). Im Falle eines negativen versicherungsgeschäftlichen Ergebnisses stehen andere Überschussquellen, z.B. überrechnungsmaßige Zinserträge (siehe Kennzahlen "Nettoverzinsung", "laufende Durchschnittsverzinsung"), nicht mehr in vollem Umfang als Basis für die Überschussverwendung zur Verfügung.


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