Endarteriektomie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Endarteriektomie

Unter Endarteriektomie bzw. Desobliteration versteht man das Beseitigen eines durch Thrombose, Embolie oder Arteriosklerose entstandenen Arterienverschlusses. Dabei wird der verstopfende Blutpfropf (Embolus) zusammen mit der Gefaßwand entfernt.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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