Eintrittsalter - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Eintrittsalter

Das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag. Es wird nach folgender Formel errechnet:


Kalenderjahr des Versicherungsbeginns
. / . Geburtsjahr
= Eintrittsalter


Ausnahme:


Für Kinder und oft auch für Jugendliche gibt es keine Einzel-, sondern die Gruppenalter 0-16 und 17-20. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag für das Alter 21. Die Gruppenalter sowie das Alter des ersten Erwachsenenbeitrags sind bei jedem Versicherer individuell geregelt.



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