Einmalige Sonderzahlungen
Im Fall der Pflegebedürftigkeit kann ihnen eine einmalige Sonderzahlung gewährt werden, um z.B. den Umzug in ein Pflegeheim, die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder gar Umbauarbeiten in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Die Höhe der einmaligen Sonderzahlung wird in der privaten Pflegezusatzversicherung tariflich festgelegt, z.b. bei einer Pflegerentenversicherung die sechsfache Monatsrente.
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