Drogenabhängigkeit - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Drogenabhängigkeit

Als Drogenabhängigkeit wird ein Zustand psychischer Abhängigkeit oder ein Zustand psychischer und körperlicher Abhängigkeit von einer Substanz mit zentralnervöser Wirkung, die zeitweise oder fortgesetzt eingenommen wird, bezeichnet. Drogenabhängige haben ein unbezwingbares seelisches Verlangen mit der Einnahme der Droge fortzufahren. Wird die Einnahme der Droge unterbrochen, treten psychische Entzugserscheinungen wie Unruhezustände, Angst, depressive Verstimmungen und unter Umständen Selbstmordgedanken auf. Bei manchen Drogen kann es außerdem auch zu körperlichen Entzugserscheinungen wie Schmerzzuständen, Zittern, Frieren, Schweißausbrüche, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Schwindel und Abgeschlagenheit kommen.


Drogenabhängigkeit, eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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