Down Syndrom - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Down Syndrom

Das Down Syndrom wird durch eine Veränderung des Erbgutes hervorgerufen. Neben äußeren Merkmalen (breites, flaches Gesicht, schräg stehende Augen, kleine Nase) können Herzfehler, Fehlbildungen im Magen-Darm-Trakt, Seh- und Hörstörungen auftreten. Außerdem ist eine Verzögerung der motorischen Entwicklung und eine Intelligenzminderung zu beobachten. Die einzelnen Merkmale des Down Syndroms sind bei den betroffenen Personen unterschiedlich stark ausgeprägt.


Down Syndrom führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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