Dipsomanie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Dipsomanie

Unter Dipsomanie versteht man einen periodischen Alkoholmißbrauch aus äußerer oder innerer Unruhe. Zwischen den tage- oder wochenlangen Trinkphasen besteht relative oder absolute Abstinenz. Der Alkoholmißbrauch führt häufig zu sozialem Abgleiten u. seelischen Schäden. Außerdem können auch Folgeschäden wie z.B. Eiweiß-, Vitamin-, Elektrolytmangelzustände, Gastritis und alkoholische Hepatitis auftreten.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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