Bypass - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Bypass

Ein Bypass wird gelegt, wenn Herzkranzgefaße unwiederbringlich verstopft sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Herz auch hinter den verstopften Stellen wieder ausreichend mit Blut versorgt werden kann.


Ein Bypass führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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