Bundesaufsichtsamt - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Bundesaufsichtsamt

Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist

  • das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin,

eine dem Bundesministerium für Finanzen zugeordnete obere Bundesbehörde und die zuständigen Behörden der Bundesländer, i.d.R. eine Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, ausgeübt.


Rechtsgrundlage dafür ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).


siehe

Aktuar
Allgemeine Versicherungsbedingungen



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