Bundesärztekammer
Alle Landesärztekammern haben sich freiwillig auf privatrechtlicher Grundlage zur Bundesärztekammer zusammengeschlossen. Nach ihrer Satzung ist der Zweck der BÄK der ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekammern und die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten.
Aufgaben der BÄK:
- Beratung der Ärztekammer und Unterrichtung über alle für die Ärzte wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens
- Hinwirkung auf eine möglichst einheitliche Regelung der ärztlichen Berufspflichten und der Grundsätze für die ärztliche Tätigkeit
- Förderung der ärztlichen Fortbildung
- Wahrung in allen über die Zuständigkeit eines Landes hinausgehenden Angelegenheiten der beruflichen Belange
Die jährliche Hauptversammlung der BÄK, der Deutsche Ärztetag, ist zugleich die Repräsentanz der gesamten deutschen Ärzteschaft. Er setzt sich aus gewählten Delegierten der Ärztekammern zusammen.
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