Blutzucker - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Blutzucker

Konzentration von Glucose im Vollblut, Kapillarblut oder Blutplasma. Ein krankhaft veränderter Blutzuckergehalt weist auf eine Krankheit mit zu hohem oder zu niedrigem Blutzuckerspiegel hin. Vor allem beim Diabetes mellitus, der Zuckerkrankheit, spielt der Blutzuckergehalt eine große Rolle.


Bei Diabetes ist der Blutzuckergehalt krankhaft erhöht. Dies kann schwer wiegende Folgen haben wie Bluthochdruck, Nieren- und Augenleiden, eine Nervenschädigung, die Polyneuropathie oder Arteriosklerose, eine Verengung der Herzkranzgefaße.


Erhöhter Blutzucker, eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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