Besitzstandswahrung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Besitzstandswahrung

Unter Besitzstandswahrung versteht man in der privaten Krankenversicherung, dass einmal vom Versicherungsnehmer erworbene Rechte, insbesondere der erworbene Versicherungsschutz, nicht ohne Rechtsgrund vom Versicherer strittig gemacht oder geschmälert werden können.



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