Alterszucker (Altersdiabetes) - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Alterszucker (Altersdiabetes)

Typ-2-Diabetes entwickelt sich in der Regel im höheren Lebensalter. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die Körperzellen, an denen das Insulin wirken soll, nicht mehr ausreichend auf Insulin reagieren. Sie sind dem Insulin gegenüber unempfindlich geworden. Ein solcher relativer Insulinmangel, auch Insulinresistenz genannt, wird als Folge anhaltend hoher Blutzucker- und Insulinspiegel gesehen, wie sie z.B. bei Übergewichtigen zu beobachten sind.


Alterszucker, eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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