Akromegalie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Akromegalie

ausgeprägte selektive Vergroßerung der vorstehenden Körperteile, charakteristische Vergröberung der Gesichtszüge infolge vermehrten Wachstums insbesondere der gesichtsweichteile- und -skelett wie Nase, Ohren, Ober- und Unterkiefer, Lippen, Zunge und der Extremitäten.


Akromegalie, eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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