Zahnbehandlungskosten
Welche Leistungen sind für den Fall einer Zahnbehandlung vorgesehen?
Die Höhe der Erstattung wird anteilig zum Rechnungsbeitrag errechnet. Die meisten Versicherer erstatten jedoch Zahnbehandlung in vollem Umfang. Unter Zahnbehandlungen fallen:
- Allgemeine, konservierende und operative Leistungen Röntgenleistungen; Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen Parodontose-Behandlung.
- Unter die Leistungsposition fallen auch Vorsorgeuntersuchungen, Zahnreinigungen, diagnostische Verrichtungen einschließlich Röntgen, schmerzstillende Maßnahmen und Anästhesie sowie Beratungen, Erstellen von Heil- und Kostenplänen.
- Teilweise spezielle Einlagefüllungen, wie Inlays und Onlay, gehämmerte Füllungen, einschließlich der Materialkosten.
- Zahnchirurgische Leistungen, wie Zahnextraktionen, Ausmeißeln einzelner Zähne (Osteotomie) und Wurzelspitzenresektion.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Zahnbehandlungen im vollen Umfang erstattet, Parodontosebehandlung müssen genehmigt werden. Inlays werden nicht erstattet. Erstattungen für Zahnbehandlungen über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus erhalten gesetzlich Versicherte über eine Zahnzusatzversicherung.