Stationäre Kur im System der privaten Krankenversicherung
 
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Stationäre Kur

Werden die Kosten für eine Kur von der privaten Krankenversicherung erstattet?


Für Kuren und Reha- Maßnahmen muss die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung in den jeweiligen Tarifen vereinbart sein, eine allgemeine Leistungspflicht besteht hier nicht.


Für Personen, die keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben - z.B. Selbständige - empfiehlt sich besonders der Abschluss einer zusätzlichen Kurkostenversicherung.


In der GKV werden bei ärztlich verordneten und genehmigten Kuren Arzt-, Arzneimittel-, und Heilmittelkosten erstattet. Handelt es sich um eine Vertragseinrichtung der GKV, können auch Unterbringungskosten erstattet werden.


Kuren können jedoch nur für drei Wochen alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Pro Tag es Aufenthaltes ist eine Selbstbeteiligung (derzeit 13 Euro) zu zahlen. Erweiterte Leistungen für stationäre Kuren erhalten gesetzlich Versicherte über eine Krankenhaus Zusatzversicherung.

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