Krankentransporte stationär - Private Krankenversicherung
 
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Krankentransporte stationär

Unter stationären Krankentransporten versteht man den medizinisch notwendigen Transport zum Krankenhaus uns zwischen zwei Krankenhäusern.


Werden die Kosten erstattet? In welchem Umfang?


Die meisten Tarife sehen einen Transport in das nächstgelegene bzw. in das in der ärztlichen Einweisung vorgesehene Krankenhaus vor. Teilweise sind Kilometerbeschränkungen vorgesehen.


Die GKV sieht Krankentransporte zum nächstgelegenen bzw. in das vom einweisenden Arzt genannte Krankenhaus vor. Hier wird eine Selbstbeteiligung von 10 Euro berechnet.

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