Allgemeine Krankenhausleistungen
Welche Leistungen werden im Fall eine Krankanhausaufenthaltes erbacht?
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben die freie Wahl unter allen anerkannten Krankenhäusern. Dies ist unter §4 AVB, MBKK94 zugesichert.
Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen werden folgende Punkte gezählt:
- Ärztliche Behandlung
- Krankenpflege
- Arznei -, Heil - und Hilfsmittel
- Unterkunft
- Verpflegung
Ferner können zu den allgemeinen Krankenhausleistungen bei besonderer medizinischer Begründung folgende Punkte gezählt werden:
- Maßnahmen zu Früheerkennung von Erkrankungen
- Die Mitnahme einer Begleitperson
- Im Krankenhaus veranlasste Maßnahmen dritter (z.B. niedergelassener Fachärzte für Laboratoriumsmedizin)
- Die besonderen Leistungen von Tumorzentren
Leistungen von Personen, die nicht beim Krankenhaus angestellt sind und nicht durch das Krankenhaus vergütet - z.B. Belegärzte - werden nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gezählt. Derartige Leistungen sind für gesetzliche Versicherte über Wahltarife oder die Krankenhaus Zusatzversicherung zugänglich.