Heil- und Kostenplan
Erfolgt bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes die volle Anteilsmäßige Unterstützung?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Art Kostenvoranschlag, in dem die voraussichtlichen Kosten und auch die medizinische Begründung des Zahnersatzes oder der kieferorthopädischen Behandlung hervorgehen. Einige Tarife sehen eine Leistungskürzung vor, sollte der Heil- und Kostenplan nicht rechtzeitig vorliegen. Auch die private Zahnzusatzversicherung fordert ein rechtzeitiges Einreichen des Heil- und Kostenplanes.
Sie sollten bei jeder Kieferorthopädischen Behandlung und bei Zahnersatz der umfangreicher als ein Zahn ist einen Heil- und Kostenplan bei ihrem Zahnart einholen. Ferner ist ihr Zahnarzt verpflichtet, sie darüber aufzuklären, ob die geplanten Behandlungen von ihrer Krankenversicherung erbracht werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur ein Leistungsanspruch auf Zahnersatz oder Kieferorthopädische Behandlung, wenn sie einen Heil- und Kostenplan vorlegen
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