Zuschlagsberechnung bei Waisenrente
Waisenrenten werden aus den persönlichen Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten, aus seinen rentenrechtlichen Zeiten sowie einem Zuschlag (ist bei jeder Rente unterschiedlich) und an persönlichen Entgeltpunkten berechnet.
Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anzahl an Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten und dem Zugangsfaktor der verstorbenen Versicherten. Dabei werden Kalendermonate mit Beitragszeiten in vollem Umfang berücksichtigt.
Kalendermonate mit sonstigen rentenrechtlichen Zeiten werden in dem Verhältnis berücksichtigt, in dem die Anzahl der Kalendermonate mit Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten zur Anzahl der für die Grundbewertung belegungsfähigen Monate steht.
Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Zeit der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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