Zinsen für nicht rechtzeitig gezahlte Rente
Der Rentenberechtigte erwirbt Zinsansprüche aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Rentenversicherungsträger die Rente oder die Rentenerhöhung nicht rechtzeitig anweist.
Der Zinssatz beträgt 4%. Verzinst werden nur die Beträge aus der Rentennachzahlung.
Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten, nachdem der Rentenantrag eingegangen ist. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats vor Auszahlung der Geldleistung.
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