Vorschuß (auf die Rente)
Der Rentenvorschuß soll den Antragsteller vor finanziellen Nachteilen bewahren, falls die Bearbeitung des Antrags längere Zeit in Anspruch nimmt.
Ein Vorschuß kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller andere Sozialleistungen bezieht, die einen Erstattungsanspruch auslösen könnten (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld).
Die Höhe des Vorschusses wird anhand der bereits im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ermittelt.
In den neuen Bundesländern geschieht dies auch auf pauschale Weise. Zu hoch gezahlte Vorschüsse muß der Rentenberechtigte erstatten.
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