Versorgungslücke
Die Versorgungslücke ist die Differenz, die sich im Falle der Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenrente zwischen dem bis dahin bezogenen Erwerbseinkommen bzw. dem individuell definierten Versorgungsbedarf und der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (oder der Pension eines Beamten) ergibt.
Erwerbseinkommen ist bei Arbeitnehmern das Arbeitsentgelt, bei Selbständigen das Arbeitseinkommen.
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