Versicherungsnummer (§ 147 SGB VI) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Versicherungsnummer (§ 147 SGB VI)

Für jeden Versicherten wird in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungsnummer vergeben. Sie enthält Daten über den Rentenversicherungsträger, der die Versicherungsnummer vergibt, die Geburtsdaten, den Anfangsbuchstaben des Familiennamens sowie ein Geschlechtskennzeichen.

Bei weiblichen Versicherten ist der Familienname immer der Anfangsbuchstabe des Mädchennamens. Eine einmal vergebene Versicherungsnummer bleibt dem Versicherten lebenslang erhalten. Das Vergabeverfahren wird entweder vom Rentenversicherungsträger direkt vorgenommen oder bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung durch die zuständige Krankenkasse eingeleitet.



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