Versicherungskarte
Ein heute nicht mehr verwandtes Verfahren, mit dem die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wurde.
In der Angestelltenversicherung wurden bis Juni 1942 die sog. Beitragsmarken für den Beschäftigungsmonat in die dafür vorgesehene Versicherungskarte, in der Arbeiterrentenversicherung wöchentlich in die sog. Quittungskarte eingeklebt. Ab Juli 1942 wurden zusätzlich Angaben zur Höhe des beitragspflichtigen Entgelts, des Zeitraums der Beschäftigung, des Arbeitgebers und der Einzugstelle erfaßt. Die Versicherungskarte wurde noch bis 1976 verwandt.
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