Unterlagen
Wenn ein Rentenantrag gestellt wird, müssen die entsprechenden Unterlagen mit eingereicht werden. Unbedingt erforderlich sind die nachstehend aufgeführten Belege:
a) Versicherungsnachweise:
Aufrechnungsbescheinigungen
Nachweise über zurückgelegte Ersatzzeiten (z. B. Wehrpaß, Soldbuch, usw.)
Krankheitsbescheinigungen
Nachweis über Arbeitslosigkeit (Meldekarten)
Nachweis über Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr
b) persönliche Urkunden:
Geburtsurkunde (in allen Fällen)
Sterbeurkunde (bei Hinterbliebenenrenten)
Heiratsurkunde (bei Witwen- und Witwerrente)
Vertriebenenausweis
Wenn Unterlagen fehlen, sollten diese so rechtzeitig besorgt werden, daß bei Beantragung der Rente dadurch keine Verzögerung entsteht.
Wo man im einzelnen fehlende Unterlagen wieder bekommen kann, erfährt man beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
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