Überbrückungshilfe - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe ist eine Barleistung in der gesetzlichen Unfallversicherung.


Sie wird dem hinterbliebenen Ehegatten des Versicherten gewährt, wenn dessen Tod durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Sie wird in der Höhe gewährt, die dem Unterschiedsbetrag zwischen der Vollrente aus der Unfallversicherung und der Witwen- und Witwerrente für die ersten drei Monate nach dem Tode des Versicherten entspricht.



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