Sterbevierteljahr
Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Versicherten, wird der Witwe oder dem Witwer nicht die Hinterbliebenenrente, sondern die Versichertenrente in voller Höhe gezahlt.
Erst danach wird die Rente auf dem niedrigeren Niveau der Hinterbliebenenrente gezahlt.
Während des Sterbevierteljahres findet außerdem bei den Hinterbliebenenrenten keine Einkommensanrechnung statt.
<Zurück zur Lexikon Startseite