Steigerungsbetrag - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Steigerungsbetrag

Teil der Rentenberechnung nach der Rentenverordnung der ehemaligen DDR bzw. des Übergangsrechts im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG). Der Steigerungssatz variiert je nach Berufsgruppe zwischen 1% bis 2% pro Arbeitsjahr.



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