Ruhegehalt (Pension) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Ruhegehalt (Pension)

Begriff des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) der die Versorgung von Beamten bezeichnet.


Das Ruhegehalt ist vergleichbar mit den Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Voraussetzungen sind ganz anders ausgestaltet. Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.



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