Rentenzuschlag
Der Rentenzuschlag (abhängig von den Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten) wird bei Waisenrenten gewährt. Er übernimmt den bis 1992 in der Waisenrente enthaltenen starren Kinderzuschuß.
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Der Rentenzuschlag (abhängig von den Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten) wird bei Waisenrenten gewährt. Er übernimmt den bis 1992 in der Waisenrente enthaltenen starren Kinderzuschuß.
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