Rentenumwandlung
Eine bisher bezogene Rente kann unter Umständen in eine andere Rente umgewandelt werden z.B.:
Ohne Antrag (von Amts wegen) werden umgewandelt:
- eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres;
- die kleine Witwen-/Witwerrente in die große, nach Erreichen des 45. Lebensjahres
Mit Antrag durch Versicherten werden umgewandelt:
- Berufsunfähigkeitsrente in die höhere Erwerbsunfähigkeitsrente;
- eine Teilrente in eine andere Teilrente oder in eine Vollrente bzw. umgekehrt;
- eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr.
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