Rentenumwandlung - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Rentenumwandlung

Eine bisher bezogene Rente kann unter Umständen in eine andere Rente umgewandelt werden z.B.:


Ohne Antrag (von Amts wegen) werden umgewandelt:

  • eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres;
  • die kleine Witwen-/Witwerrente in die große, nach Erreichen des 45. Lebensjahres

Mit Antrag durch Versicherten werden umgewandelt:

  • Berufsunfähigkeitsrente in die höhere Erwerbsunfähigkeitsrente;
  • eine Teilrente in eine andere Teilrente oder in eine Vollrente bzw. umgekehrt;
  • eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr.


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