Rentenüberleitungsgesetz (RÜG)
Im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) sind die Regelungen enthalten, nach denen die bestehenden und die zukünftig zu zahlenden Renten in den neuen Bundesländern berechnet werden und die Versicherten in den neuen Bundesländern in das einheitliche Rentenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VI) einbezogen werden.
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