Rentenreformgesetz - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Rentenreformgesetz
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Rentenreformgesetz

Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 18.12.1989 faßt in Art. 1 die bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen rentenrechtlichen Vorschriften in einem Gesetz zusammen und ordnet sie als 6. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein. Änderungen des SGB VI wurden zuletzt durch das Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (WFG) vom 13.09.1996 bewirkt. Hier erfolgten wesentliche Einschränkungen bei vorgezogenen Altersrenten, Berufsausbildungs- und Ausbildungszeiten.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal