Rentenreformgesetz
Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 18.12.1989 faßt in Art. 1 die bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen rentenrechtlichen Vorschriften in einem Gesetz zusammen und ordnet sie als 6. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein. Änderungen des SGB VI wurden zuletzt durch das Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (WFG) vom 13.09.1996 bewirkt. Hier erfolgten wesentliche Einschränkungen bei vorgezogenen Altersrenten, Berufsausbildungs- und Ausbildungszeiten.
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