Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige

Ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens: Regelbeitrag (§ 165 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI)


Bei versicherungspflichtigen Selbständigen wird ein Arbeitseinkommen in Höhe der jeweils geltenden Bezugsgröße zur Berechnung der Monatsbeiträge fiktiv zugrunde gelegt. Dies ist der sog. Regelbeitrag.


Halber Regelbeitrag in den ersten 3 Jahren (§165 Absatz 1 Satz 2 SGB VI)


Für Jungunternehmer besteht auf Antrag - ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens - die Möglichkeit, in den ersten 3 Kalenderjahren, die dem Jahr der erstmaligen Tätigkeit folgen, lediglich den halben Regelbeitrag zu zahlen


Werte 2006 alte Bundesländer neue Bundesländer
Regelbeitrag 477,75 Euro/mtl. 402,68 Euro/mtl.
Regelbeitrag 238,88 Euro/mtl. 201,34 Euro/mtl.


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