Rechtsmittel - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Rechtsmittel

Gegen Bescheide des Rentenversicherungsträgers können - unter Einhaltung bestimmter Fristen - Rechtsmittel eingelegt werden. Zu den geläufigsten Rechtsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung gehören:


1. der Widerspruch; die Widerspruchsstelle beim Rentenversicherungsträger entscheidet
2. die Klage; über die Klage entscheidet das Sozialgericht
3. die Berufung; über die Berufung entscheidet das Landessozialgericht
4. die Revision; über die Revision entscheidet das Bundessozialgericht.


Die Sozialgerichtsbarkeit ist kostenfrei. Der Versicherte kann sich während der ersten drei Instanzen selbst vertreten. Anwaltszwang ist nur für das Revisionsverfahren vorgeschrieben.



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