Mehrfachbeschäftigte
Versicherte, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, sind Mehrfachbeschäftigte.
Jeder Arbeitgeber hat den Beitragsanteil zu tragen, der sich aus der jeweiligen Beschäftigung ergibt, jedoch nur bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.
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